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   LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12   

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https://dejure.org/2013,43784
LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12 (https://dejure.org/2013,43784)
LG Aachen, Entscheidung vom 08.08.2013 - 1 O 579/12 (https://dejure.org/2013,43784)
LG Aachen, Entscheidung vom 08. August 2013 - 1 O 579/12 (https://dejure.org/2013,43784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beratungspflichtverletzung, fondsgebundene Lebensversicherung, Aussetzung, Anteilsrücknahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beratungspflichtverletzung, fondsgebundene Lebensversicherung, Aussetzung, Anteilsrücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung; Nichtaufklärung über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme durch einen offenen Immobilienfonds als Beratungspflichtverletzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
    Bei der Beratungsleistung sind einerseits der Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu Grund zu legen, wobei das vom Kunden vorgegebene Anlageziel zu berücksichtigen ist (BGH NJW 1993, 2433; BGH NJW 2011, 1949, 1951).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
    Bei der Beratungsleistung sind einerseits der Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu Grund zu legen, wobei das vom Kunden vorgegebene Anlageziel zu berücksichtigen ist (BGH NJW 1993, 2433; BGH NJW 2011, 1949, 1951).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
    Während die Aufklärung über die allgemeinen und speziellen Risiken richtig und vollständig sein muss, muss die Bewertung und Empfehlung des Anlageprodukts ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein (BGH WM 2006, 851).
  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
    Dazu gehören insbesondere Risiken, die sich aus der Konjunkturlage und der Entwicklung des Kapitalmarktes ergeben (BGH, Urteil vom 26.06.2012, XI ZR 316/11).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11

    Anlageberatung: Aufklärungs- und Beratungspflichten der beratenden Bank bei

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
    Hingegen hat das OLG Frankfurt in einer Entscheidung vom 13.02.2013 (9 U 131/11) eine entsprechende Aufklärungspflicht für das Jahr 2006 unter anderem mit der Begründung bejaht, dass sich die Wesentlichkeit der Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme für die von den Anlageinteressenten zu treffende Anlageentscheidung bereits darin spiegle, dass sich in dem Verkaufsprospekt sowie in verwendeten Werbebroschüren ein Hinweis auf die Rücknahmeaussetzung findet.
  • OLG Dresden, 15.11.2012 - 8 U 512/12

    Anlageberatung bei Immobilienfonds

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
    So hat beispielsweise das OLG Dresden in seiner Entscheidung vom 15.11.2012 (8 U 512/12) eine entsprechende Aufklärungspflicht für das Frühjahr 2008 noch verneint.
  • OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 579/12 - wird zurückgewiesen.
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